Hier findet ihr die Spielpläne und Tabellen der jeweiligen Mannschaften
Damenmannschaft
U 18 Jungen
U 16 Mädchen
Hygienekonzept des
SC Glandorf Basketball
Individuelles Hygienekonzept zur Wiederaufnahme des Spielbetriebes in der Saison 2020/21 Stand 08.09.2020
Das Konzept des SC Glandorf orientiert sich an den Vorgaben des DOSB, des DBB und des NBV und muss von allen am Spielbetrieb beteiligten Personen befolgt werden! Der Verein ist anderenfalls berechtigt, das Hausrecht anzuwenden und Personen, die sich nicht an diese Regelungen halten, der Halle zu verweisen!
Grundsätzlich gelten folgende Ver-/Gebote:
1. Mit Krankheitssymptomen oder nach wissentlichem Kontakt mit Infizierten ist das Betreten des Hallenkomplexes verboten!
2. Reisenden aus „Risikogebieten“ ist das Betreten der Halle nur mit negativem Testergebnis erlaubt!
3. Außerhalb des Spielfeldes ist das Abstandsgebot von mindestens 1,5 Metern einzuhalten!
4. Alle Personenkreise werden gebeten, sich an die allgemeinen Hygieneregeln zu halten!
Verbindliche Verhaltensregeln bei Basketballspielen des SC Glandorf:
1. Hygienebeauftragter (Ansprechpartner für alle Hygiene-/Desinfektionsmaßnahmen): Für jedes Spiel wird ein Hygienebeauftragten benannt, der nicht dem Personenkreis A (Spieler/innen, Trainer/innen, Betreuer/innen) angehört. Er informiert Gäste und Zuschauer über Besonderheiten der Hygieneregeln und überwacht diese! Durch Hinweisschilder werden die Benutzer der Halle über Wege, Aufenthaltsorte und Verhaltensregeln hingewiesen.
2. Desinfektionsmaßnahmen:
2.1. Händedesinfektion im Eingang der Halle ist verpflichtend für alle! Ohne Desinfektion kein Zutritt!
2.2. Desinfektion der Bälle, der Spielerbänke, der Auswechselbänke, des Kampfrichtertisches und der Geräte (Scoreboard und auch Stifte) darauf sowie der Umkleidekabinen vor jedem Spiel!
3. Dokumentation der Anwesenheit aller Personen in der Halle:
3.1. Die Daten der Zuschauer sind ab einer Zuschauerzahl von 50 jeweils durch ein Formular zu erfassen. Personen aus einem Haushalt können auf einem Blatt eingetragen werden. Die Formulare liegen im Foyer aus.
3.2. Die Anwesenheit aller direkt am Spiel beteiligten Personen (Personenkreis A) und der Kampfrichter (Personenkreis B) wird durch das Ausfüllen des Spielberichtsbogen dokumentiert (Betreuer mit Vor- und Nachnamen auf der Rückseite notieren). Der/die Trainer/in fotografiert nach Spielschluss Vorder- und Rückseite des Bogens! Es besteht die Verpflichtung, die Anwesenheitsliste und die Fotos nach vier Wochen zu löschen!
4. Hallenbereiche / Zugänge und Wege:
4.1. Den Hallenbereich dürfen nur Personen des Personenkreis A und B betreten. (Ausnahme: Zutritt der Eltern bei Verletzung des eigenen Kindes)! Auf der Tribüne müssen sich die Zuschauer an die Abstandsregeln (1,5 m) halten, außer sie gehören dem gleichen Haushalt an.
4.2. Im gesamten Hallenkomplex gilt das Rechtsgehgebot! Eine Trennung von Ein- und Ausgang ist nicht möglich. Alle Personen müssen sich an die Abstandsregeln halten!
4.3. Bis zum Betreten der Umkleidekabinen (Personenkreis A), des Kampfrichterbereiches (Personenkreis B) bzw. der Tribüne (Personenkreis C) ist das Tragen einer Mund-/Nase-Bedeckung verpflichtend!
5. Regeln für die Durchführung des Spielbetriebes:
5.1. Einlass in die Sporthalle 30 Minuten vor Spielbeginn durch den Hygienebeauftragten.
5.2. Die Umkleiden und Duschen sind geöffnet und werden zeitlich zugewiesen. Es dürfen während des Spiels keine Gegenstände in der Kabine bleiben! Nach jeder Nutzung wird gelüftet. Für die Schiedsrichter sind keine separaten Umkleiden verfügbar.
5.3. Vor dem Spiel werden drei Spielbälle für die Schiedsrichter und Pro Team desinfiziert! Wenn eine Person außerhalb des Personenkreises A den Spielball berührt, wird dieser ausgetauscht und neu desinfiziert!
5.4. Bei Kabinenansprachen muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden!
5.5. High Fives, Huddles, Abklatschen und Händeschütteln sind unbedingt zu unterlassen!
5.6. Trinkflaschen müssen namentlich gekennzeichnet sein und dürfen nicht angereicht werden!
5.7. Nach dem Spiel sollte die Halle schnellstmöglich von allen Beteiligten und Zuschauern verlassen werden, um ein Zusammentreffen mit den Beteiligten eines evtl. nachfolgendem Spiels zu vermeiden.
6. Besondere Regelungen für den Bereich des Kampfrichtertisches:
6.1. Der Kampfrichtertisch befindet sich in einem Mindestabstand von 2 Metern zu den Auswechselbänken!
6.2. Die Kampfrichter müssen untereinander einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten oder sind durch Trennwände getrennt!
6.3. Alle Spielbeteiligten (auch Schiedsrichter/innen, Spieler/innen und Trainer/innen) müssen im Bereich des KR-Tisches eine Mund-/Nasen-Bedeckung tragen!
Glandorf, den 08.09.2020
Gesamtspielplan
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